Arbeitszeugnis: Welche Formulierungen solltest du kennen?
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Arbeitszeugnis: Formulierungen verstehen und rechtssicher einsetzen
Formulierungen im Arbeitszeugnis sind eine Wissenschaft für sich. Sie sollen wohlmeinend sein, aber gleichzeitig die Leistung einer Person klar beurteilen. Im Optimalfall ist das kein Widerspruch, doch um auch ungenügende Leistungen und Fehlverhalten positiv umschreiben zu können, hat sich ein gewisser Code etabliert. Umso wichtiger ist es, die wahre Bedeutung verschiedener Phrasen zu kennen und zu wissen, unter welchen Umständen ein Arbeitszeugnis anfechtbar ist.
Rechtliche Anforderungen an Arbeitszeugnisse
Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema Zeugnisformulierungen beschäftigt, fragt sich unweigerlich: warum das Ganze? Warum machen sich Arbeitgeber die Mühe, klare Fakten hinter verklausulierten Formulierungen zu verstecken, anstatt sie ganz konkret zu benennen? Dazu kommt, dass die wahre Bedeutung der Arbeitszeugnisse ein offenes Geheimnis ist, das jeder Mensch schon nach kurzer Recherche selbst entschlüsseln kann.
Die Antwort ergibt sich aus der deutschen Rechtslage. Zunächst einmal ist festgelegt, dass jede Person einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind § 109 der Gewerbeordnung (GewO) sowie § 630 des BGB. Beide Paragrafen benennen die Pflicht des Arbeitgebers, ein einfaches Arbeitszeugnis zu erstellen, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Wird es von der ausscheidenden Person explizit gefordert, besteht diese Pflicht auch für qualifizierte Arbeitszeugnisse. Beide Formen unterscheiden sich in den Pflichtangaben, die im Zeugnis enthalten sein müssen:
Einfaches Arbeitszeugnis | Qualifiziertes Arbeitszeugnis |
• Betriebliche und persönliche Daten • Unternehmensbeschreibung • Zeitraum der Beschäftigung • Stellenbezeichnung • Objektive Beschreibung der Haupt- und Nebentätigkeiten | • Betriebliche undpersönliche Daten • Unternehmensbeschreibung • Zeitraum der Beschäftigung • Stellenbezeichnung • Objektive Beschreibung der Haupt- und Nebentätigkeiten • Subjektive Bewertung von:
|
Das einfache Arbeitszeugnis kann also als neutraler Arbeitsnachweis, das qualifizierte Arbeitszeugnis als eine detaillierte Leistungs- und Persönlichkeitsbeurteilung im Arbeitsumfeld bewertet werden. Aufgrund der deutlich höheren Aussagekraft von qualifizierten Arbeitszeugnissen, macht ein Großteil der Beschäftigten von ihrem Recht auf ein solches Gebrauch. Dahinter steht die Hoffnung, dass ein gutes Zeugnis die Türen zu neuen, interessanten, verantwortungsvollen Stellen öffnet und damit die eigene Karriere voranbringt. Diese Hoffnung ist es auch, die ausgeschiedene Beschäftigte immer wieder dazu bringt, rechtlich gegen vermeintlich ungerechte oder schlechte Arbeitszeugnisse vorzugehen.
Tatsächlich ergibt sich aus einer Vielzahl an Gerichtsurteilen, dass die Formulierungen im Arbeitszeugnis zwar immer wahrheitsgemäß, aber auch wohlwollend sein sollen. Daraus ergibt sich ein Spannungsfeld für Unternehmen. Sie müssen die Leistungen und das Verhalten ihrer Mitarbeitenden mit eindeutig verständlichen Formulierungen beurteilen, die jedoch nicht negativ aufgefasst und dadurch juristisch anfechtbar werden können. Aus diesem Grund hat sich die Zeugnissprache für Arbeitszeugnisse etabliert, mit deren Hilfe sich frühere und zukünftige Arbeitgebende über die Leistungen einer Person austauschen können.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die empirische Forschung dem Arbeitszeugnis eine geringere Bedeutung zuschreibt als anderen Teilen der Bewerbung. Zum Beispiel wurde in einer Studie der Ernst-Abbe-Hochschule Jena und einem Fachartikel des Wirtschaftspsychologen Prof. Uwe Peter Kanning festgestellt, dass es viel häufiger Anschreiben, Lebenslauf und die allgemeine Erscheinung und Ordnung der Dokumente sind, die über eine schnelle Absage entscheiden.
Erst wenn diese Dokumente geprüft wurden, folgt in der Regel das Arbeitszeugnis. Dieses dient dazu, sich einen Überblick über die Tätigkeitsfelder von Bewerbenden zu verschaffen und die Personen der engeren Auswahl direkt miteinander zu vergleichen. Und selbst dann wird einem direkten Gespräch mit früheren Arbeitgebenden mehr Bedeutung beigemessen als einer im Arbeitszeugnis verwendeten Formulierung.
Wie liest du ein Arbeitszeugnis und prüfst es auf Korrektheit?
Wenn du prüfen willst, ob ein Arbeitszeugnis ausschließlich vorschriftsgemäße Zeugnisformulierungen und Angaben enthält, kannst du folgendermaßen vorgehen:
1. Persönliche Angaben und Daten: Sind alle vorgeschriebenen Informationen enthalten und entsprechen sowohl formal als auch inhaltlich den Vorgaben?
2. Struktur und Gliederung: Wurde der formale Ablauf aus Einleitung, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Sozialverhalten, Schlussformel und Ort, Datum, Unterschrift ordnungsgemäß umgesetzt?
3. Sprache und Formulierungen: Wurden Leistungen und Verhalten wohlwollend beurteilt und ist trotzdem eine realistische Einschätzung der Person und ihrer Arbeitsleistung möglich?
Beantwortest du diese Fragen mit ja, liegen zunächst keine offensichtlichen Gründe vor, die eine Korrektur rechtfertigen würden. Im nächsten Schritt kannst du dich nun auf die konkreten Formulierungen konzentrieren und diese in gut vergleichbare Zeugnisnoten übersetzen.
Typische Zeugnisformulierungen für gute und schlechte Leistungen
Dank der Zeugnissprache und ihrer Textbausteine können Unternehmen ihren Beschäftigten ein Arbeitszeugnis schreiben, das den Vorgaben entsprechend sowohl wohlmeinend als auch wahrheitsgemäß ist. Möglich ist das durch feststehende Sprachregelungen und Codes, die sich auf eine Notenskala von sehr gut bis ungenügend übertragen lassen.
Die Art der Steigerung im Arbeitszeugnis ist ein bekanntes Beispiel:
• „Stets zur vollsten Zufriedenheit“ = Sehr gut (Zeugnisnote 1)
• „Stets zur vollen Zufriedenheit“ = Gut (Zeugnisnote 2)
• „Zur vollen Zufriedenheit“ = Befriedigend (Zeugnisnote 3)
• „Zur Zufriedenheit“ = Ausreichend (Zeugnisnote 4)
• „Größtenteils“ = Mangelhaft (Zeugnisnote 5)
Erst wenn Leistung oder Verhalten in jeder Hinsicht ungenügend waren und der Schulnote 6 entsprechen würden, erscheinen tatsächlich negative Formulierungen im Arbeitszeugnis. Ein Beispiel dafür wäre: „Person X konnte die Anforderungen nicht erfüllen“ oder „Die Leistung von Person X war unzureichend.“
An den Beispielen kannst du sehen, dass es sowohl von der Anzahl als auch der Art der gewählten Worte abhängt, wie Formulierungen im Arbeitszeugnis zu verstehen sind. So gibt es auf den ersten Blick nur geringe Unterschiede zwischen Wörtern wie „stets“, „immer“, „oft“ und „meist“, doch lassen sie sich klar in positive oder negative Aussagen übertragen.
• „stets pünktlich“ = immer, ausnahmslos pünktlich
• „immer pünktlich“ = Synonym zu „stets“, allerdings in der Zeugnissprache selten verwendet
• „meist pünktlich“ = in einem Großteil der Fälle, aber nicht immer
• „oft pünktlich“ = häufig, aber nicht verlässlich
Dazu kommen Adjektive, die ebenfalls in eine Hierarchie gebracht werden können. Ein Beispiel dafür ist die Beschreibung des Verhaltens am Arbeitsplatz:
• Vorbildlich = hervorragend und als Beispiel für andere geeignet
• (Stets) einwandfrei = gut bis befriedigend (abhängig von der Verwendung von „stets“)
• Korrekt = den Umständen angemessen, aber nicht positiv
• Insgesamt in Ordnung = Umschreibung für gelegentliche Probleme
• Nicht zu beanstanden = mangelhaftes Verhalten, das jedoch nicht offen kritisiert werden darf (Formulierung ist juristisch anfechtbar)
Grundsätzlich gilt, dass du Arbeitszeugnisse am besten verstehst, wenn du darauf achtest, was nicht gesagt wird. „Stets“ steht für zuverlässig erstklassige Leistungen und es reicht schon aus, dieses Wort wegzulassen, um Schwankungen in dieser Zuverlässigkeit auszudrücken. Die Wörter „meist“ und „oft“ sind im Zeugnis negative Formulierungen, die Unzuverlässigkeit und Mängel ausdrücken. Das ergibt sich aus der Frage „Warum steht an dieser Stelle nicht ‚stets‘?“.
Hinzu kommen formale Anforderungen wie die Vorgabe, dass das Verhalten immer gegenüber Vorgesetzten, Kollegschaft und Kundschaft bewertet werden sollte. Fehlt eine dieser Gruppen in einem Satz wie beispielsweise „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kundschaft war immer einwandfrei.“, ist das ein Code für Teamkonflikte.
Unzulässige Formulierungen im Arbeitszeugnis
Abgesehen von den erläuterten, wohlwollend formulierten Abstufungen gibt es negative Formulierungen, die du nicht in ein Arbeitszeugnis schreiben darfst. Das sind einerseits offen negative Wertungen durch Worte wie „faul“, „unwillig“, „unbeliebt“ oder „konfliktfreudig“ oder bewusst gewählte Codes, andererseits alle Angaben, die das Persönlichkeitsrecht verletzen und zu Diskriminierung führen könnten. Dazu gehören:
• Äußerungen zu Religion, politischer Einstellung, sexueller Orientierung
• Hinweise auf Schwangerschaft, Krankheiten und Fehlzeiten
• Zugehörigkeit zum Betriebsrat oder einer Gewerkschaft
• Straftaten (Ausnahme: Die Tat wurde von einem Gericht verurteilt und ist relevant für eine zukünftige Beschäftigung.)
In der Vergangenheit wurde versucht, derartige Hinweise verschlüsselt in ein Arbeitszeugnis einfließen zu lassen. Bekannt sind folgende Beispiele:
• „Er engagiert sich innerhalb und außerhalb des Betriebes für die Interessen der Kollegschaft.“ = Mitgliedschaft im Betriebsrat
• „Sie verbesserte durch ihre gesellige Art das Betriebsklima.“ = Umschreibung eines Alkoholproblems
• „Er war stets bemüht...“ = fehlende fachliche Kompetenz
• „Sie wusste sich zu verkaufen.“ = überhöhtes Selbstbewusstsein
• „Er hat die Aufgaben mit Interesse verfolgt.“ = Aufgaben wurden nicht erledigt.
• „Sie hat alle Aufgaben zu ihrem und im Interesse der Firma gelöst.“ = Hinweis auf Diebstahl oder andere schwere Vergehen im Unternehmen.
Allerdings haben solche Formulierungen vor Gericht keinen Bestand, weil sie gegen das geltende Arbeitsrecht verstoßen, das allen Arbeitnehmenden das Recht auf ein gutes Zeugnis zusichert. Gut bedeutet in diesem Zusammenhang „wahr, wohlwollend und nicht berufsschädigend“. Dieser Grundsatz ergibt sich aus Urteilen des Bundesarbeitsgerichts und verschiedener Landesarbeitsgerichte.
Welche Handlungsmöglichkeiten hast du, wenn dein Zeugnis kritische Formulierungen enthält?
Aufgrund früherer Rechtsprechung kommen eindeutig diskriminierende und negative Formulierungen im Arbeitszeugnis nur noch selten vor. Stolperst du beim Lesen trotzdem über eine Stelle oder hast das Gefühl, dass die Beurteilung nicht deinen tatsächlichen Leistungen entspricht, hast du verschiedene Möglichkeiten:
1. Wende dich an deine Vorgesetzten und/oder die Personalabteilung und frage in einem ruhigen Gespräch nach den Gründen für bestimmte Formulierungen.
2. Erkläre, warum du mit diesen Formulierungen nicht einverstanden bist, und bitte freundlich um Korrektur.
3. Falls es einen Betriebsrat gibt, kannst du die Mitglieder um Unterstützung bitten.
4. Verhärten sich die Fronten im Unternehmen, kannst du die Rechtsberatung einer Gewerkschaft in Anspruch nehmen oder dir selbst juristische Unterstützung suchen. In der SELLWERK-Gruppe „Recht und Gesetz“ kannst du über arbeitsrechtliche Fragen diskutieren oder über die SELLWERK Firmensuche Fachanwälte für Arbeitsrecht finden.
Gehe dabei immer in dieser Reihenfolge vor, um dich im Guten von deinem Betrieb zu trennen und keine unnötige Eskalation zu provozieren. Gibt es in deiner Firma ein gut strukturiertes Offboarding, bekommst du dein Arbeitszeugnis bereits einige Tage vor deinem letzten Arbeitstag. Dann hast du ausreichend Zeit, dir dein Vorgehen in Ruhe zu überlegen, bevor dir beim Exit Interview die finale Version überreicht wird. Doch selbst, wenn dir das Zeugnis erst nach deinem letzten Arbeitstag zugeschickt wird, ist noch Zeit für einen Widerspruch. Es gibt keine gesetzliche Widerspruchsfrist, allerdings kann mehrmonatiges Schweigen als stille Zustimmung gewertet werden und im Zweifelsfall dazu führen, dass dein juristischer Anspruch verwirkt ist.
Ein rechtssicheres Arbeitszeugnis erstellen
Angestellte mit Personalverantwortung und im Personalwesen stehen früher oder später vor der Frage, wie sie all diese Anforderungen erfüllen und ein ebenso wohlwollendes wie rechtssicheres Arbeitszeugnis schreiben können. Das gilt insbesondere für Fälle, in denen die Leistungen der ausscheidenden Person nicht zufriedenstellend waren. Es ist verlockend, das Arbeitszeugnis mithilfe einer Vorlage zu erstellen; davon gibt es online unzählige Varianten, die zum Download angeboten werden.
Allerdings raten wir dir davon ab, weil nicht immer leicht zu erkennen ist, ob alle Rechtsgrundlagen beachtet wurden und außerdem spezifische Beschäftigungsverhältnisse und Unternehmensstrukturen nur schwer abgebildet werden können. Am besten schaust du dir verschiedene Varianten an und erstellst daraus ein individualisiertes Arbeitszeugnis, das du als Muster in deinem Unternehmen verwenden kannst. Für Aufbau und Inhalt kannst du dich an der folgenden Auflistung orientieren:
• Briefkopf mit allen Angaben zum Arbeitgeber (Firmenpapier) und dem Ausstellungsdatum
• Titel „Arbeitszeugnis für [Vor- und Nachname]“
• Persönliche Daten der Beurteilten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Stellenbezeichnung, Dauer der Beschäftigung
• Unternehmensbeschreibung: Name, Branche, Rechtsform, ggf. Filiale und Standort
• Tätigkeitsbeschreibung (Haupt- und Nebenaufgaben, ggf. einmalige Projekte)
• Leistung: Bewertung von Arbeitsleistung, fachlicher Kompetenz, Arbeitsweise, Kreativität, Wille zur Weiterentwicklung/Weiterbildung, berufliche Erfolge
• Sozialverhalten: Bewertung von Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegium, Führungsstil, Kontakten zu Kundschaft und Dienstleistungsunternehmen, Engagement
• Gründe für den Firmenaustritt: üblicherweise, wenn Kündigung aus eigenem Antrieb oder betriebsbedingt erfolgt ist (Zustimmung der beurteilten Person ist nötig)
• Schlussformel und Zukunftswünsche
• Ort, Datum und Unterschrift
Ein Arbeitszeugnis, das Formfehler enthält, ist übrigens immer anfechtbar, weil es schlimmstenfalls unauthentisch wirkt und als Fälschung verstanden werden könnte – ganz unabhängig vom eigentlichen Inhalt. Bei den Formulierungen ist darauf zu achten, dass du eine diskriminierungsfreie, wertschätzende Sprache verwendest, die eindeutig verstanden wird. Wendungen, die sowohl positiv als auch negativ ausgelegt werden können, sowie die oben genannten unzulässigen Formulierungen sind juristisch nicht haltbar. Versuche also immer, dich mit einem vorschriftsgemäßen, wohlmeinenden Arbeitszeugnis von deinen Angestellten zu trennen. Das hat nicht zuletzt auch positive Auswirkungen auf die Mitarbeiterbindung der verbleibenden Belegschaft.
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Wer ist an der Erstellung eines Arbeitszeugnisses beteiligt?
Je nach Größe des Unternehmens ist es Aufgabe der Personalabteilung oder der direkten Vorgesetzten, das Arbeitszeugnis zu erstellen. In diesem Punkt unterscheidet sich das Vorgehen in einem Kleinbetrieb von dem in einem Großkonzern. Während in KMU Bewertung und Erstellung oft bei derselben Person liegen, die ihre Angestellten üblicherweise kennt und eng mit ihnen zusammenarbeitet, ist das in großen Unternehmen nicht der Fall. Hier fließen die Bewertungen von Abteilungsleitung, direkten Vorgesetzten und ggf. einzelnen Projektleitungen in das Arbeitszeugnis mit ein. Zu diesem Zweck holt die Personalabteilung die jeweiligen Bewertungen in der Regel über einen standardisierten Fragebogen ein und lässt die Angaben der relevanten Personen anschließend in das Arbeitszeugnis einfließen.
Wichtig in größeren Unternehmen: Wenn eine Person mit Führungsverantwortung aus dem Betrieb ausscheidet oder du die Abteilung wechselt, kann die angestellte Person ein Zwischenzeugnis verlangen, damit ihre Leistung in dieser Zeit realistisch beurteilt wird. Das ist allerdings nur sinnvoll, wenn sie mit der Führungsperson gut zusammengearbeitet hat und keine persönlichen Probleme oder sogar grenzüberschreitendes Verhalten wie beim Bossing Grund für den Wechsel sind.
Gibt es Hilfsmittel für die Erstellung von Arbeitszeugnissen?
In Zeiten von ChatGPT und anderen KI-Tools ist es verlockend, diese auch für die Erstellung von Arbeitszeugnissen zu nutzen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings birgt es die Gefahr, dass bestimmte rechtliche Ansprüche nicht erfüllt sind und standardisierte Formulierungen im Arbeitszeugnis auftauchen, die wenig über das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis aussagen.
Da die Ergebnisse von KI-Tools maßgeblich davon abhängen, wie gut der Input ist, können ungenaue Angaben außerdem zu falschen oder vom tatsächlichen Verhalten abweichenden Formulierungen führen. Wichtig ist auch, dass du für den Datenschutz nach DSGVO keine persönlichen Daten von Mitarbeitenden in öffentliche KI-Tools eingeben darfst. Wie in allen Bereichen solltest du solchen Tools also nicht blind vertrauen. Verantwortungsvoll eingesetzt können sie dir jedoch als Inspirationsquelle dienen und die Erstellung des Arbeitszeugnisses erleichtern.
Eine zuverlässigere Möglichkeit sind HR-Tools mit eigenen Zeugnisfunktionen wie der verlingo Zeugnisgenerator oder das Personal-Paket für Handwerker, die dir mit rechtssicheren Vorlagen und automatisierten Prozessen die Erstellung von Arbeitszeugnissen erleichtern.
Insgesamt lässt sich also sagen, dass verschiedene Tools tatsächlich Hilfestellung bieten, aber die Ergebnisse immer von dir geprüft und kritisch hinterfragt werden sollten, damit ein wirklich wahrheitsgetreues und aussagekräftiges Arbeitszeugnis entsteht.
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