Google-Eintrag löschen: So geht’s 2026

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Eine Person tippt auf einem Laptop, während digitale Chatblasen und eine Weltkarte als Symbol für Online-Kommunikation und globale Vernetzung eingeblendet sind.

Google Eintrag löschen: So entfernst du unerwünschte Firmeneinträge und personenbezogene Daten


Du hast dein Geschäft aufgegeben, aber dein Google-Eintrag ist immer noch online? Oder du findest negative Suchergebnisse über dich und dein Unternehmen, die deinem Ruf schaden? Damit bist du nicht allein: Viele Unternehmer und Privatpersonen fragen sich, wie sie unerwünschte Google-Einträge löschen können. 

Die gute Nachricht: Du hast sogar ein Recht darauf. Das „Recht auf Vergessenwerden“ nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt dir die Möglichkeit, personenbezogene Daten entfernen zu lassen. Aber: Nicht jeder Eintrag bei Google lässt sich einfach löschen. Es kommt auf die Art und den Ersteller des Eintrags an. Dieser Guide zeigt dir, wie du dein Google Unternehmensprofil und personenbezogene Google-Suchergebnisse löschen lassen kannst und was du bei Einträgen, die von anderen erstellt wurden, beachten musst. 

Welche Arten von Google-Einträgen gibt es und welche kann man löschen?


Bevor du loslegst, solltest du wissen: Google-Einträge gibt es in verschiedenen Formen. Hier sind die wichtigsten im Überblick:

Google Unternehmensprofil (früher Google My Business): dein Firmeneintrag mit Adresse, Öffnungszeiten, Bewertungen und Fotos. Er erscheint in der Google-Suche und auf Google Maps.

Personenbezogene Google-Suchergebnisse: Links zu Websites, Artikeln oder Bildern, die Informationen über dich oder dein Unternehmen enthalten.

Google Maps: Standorteintrag, der eng mit dem Unternehmensprofil verknüpft ist.

Google-Dienste mit gespeicherten Daten: wie Google Authenticator, Google Wallet, Google Passwortmanager, Google Chrome Autofill und der Browserverlauf.

Nicht alle diese Einträge bei Google lassen sich gleich löschen. Selbsterstellte Einträge kannst du in der Regel problemlos entfernen. Bei fremderstellten Inhalten musst du einen Löschantrag bei Google stellen. Folgende Tabelle verschafft dir einen Überblick zu Löschbarkeit und Löschungsdauer für die verschiedenen Eintragsarten:
Eintragstyp Löschbarkeit Voraussetzungen Dauer bis zur Löschung
Google Unternehmensprofil (eigener Eintrag) vollständig löschbar du bist verifizierter Inhaber 24–48 Stunden
Google Unternehmensprofil (Fremdeintrag) eingeschränkt löschbar berechtigtes Interesse nachweisen 1–4 Wochen
personenbezogene Suchergebnisse eingeschränkt löschbar DSGVO-Kriterien erfüllt 2–8 Wochen
Google Maps vollständig löschbar verknüpft mit Unternehmensprofil 24–72 Stunden
Google-Dienste (Authenticator, Wallet etc.) vollständig löschbar Kontozugriff erforderlich sofort

Google Unternehmensprofil löschen: Schritt-für-Schritt-Anleitung


Dein Google Unternehmensprofil ist ein wichtiges Instrument für lokale Sichtbarkeit. Doch manchmal muss es weg, etwa bei Geschäftsaufgabe, Umzug oder wenn du falsche Einträge korrigieren möchtest.

Selbst erstellte Profile: Wenn du das Profil selbst angelegt und verifiziert hast, kannst du es jederzeit löschen. Du brauchst nur Zugriff auf das Google-Konto, mit dem du das Profil verwaltest.

Fremderstellte Profile: Google erstellt manchmal automatisch Unternehmensprofile basierend auf öffentlichen Informationen. Auch Nutzende können Unternehmen hinzufügen. In diesem Fall musst du zunächst die Inhaberschaft beanspruchen. Das funktioniert über einen Verifizierungsprozess per Telefonanruf oder E-Mail. 

Selbsterstellten Google-Eintrag entfernen


Wenn du Inhaber deines Google Unternehmensprofils bist, kannst du es in wenigen Schritten entfernen:

1. Melde dich im Google Business Profile Manager an.
2. Wähle das Unternehmensprofil aus, das du löschen möchtest.
3. Klicke im Menü auf „Einstellungen“.
4. Scrolle nach unten zu „Unternehmensprofil schließen oder entfernen“.
5. Wähle „Dieses Profil entfernen“.
6. Bestätige die Löschung durch Klick auf „Entfernen“.

Achtung: Die Löschung ist endgültig. Alle Bewertungen, Fotos und Informationen gehen unwiederbringlich verloren. Überlege dir also gut, ob eine temporäre Schließung nicht die bessere Alternative wäre. Dazu gehst du im Google Business Profile Manager zu „Info“, klickst auf „Öffnungszeiten“ und wählst „Als vorübergehend geschlossen markieren“. Dann bleibt dein Profil zwar online, wird aber entsprechend gekennzeichnet. Bei Wiedereröffnung entfernst du die Markierung einfach wieder.

Fremderstellte Google-Einträge löschen lassen


Wenn du nicht Inhaber des Profils bist, musst du anders vorgehen. Versuche zunächst, die Inhaberschaft zu beanspruchen:

1. Suche nach deinem Unternehmen auf Google Maps.

2. Klicke auf „Dieses Unternehmen gehört Ihnen?“.

3. Folge dem Verifizierungsprozess.

Wenn das nicht funktioniert oder du das Profil komplett entfernen möchtest, stelle einen Löschantrag über das Google-Formular zur Meldung von Problemen. Begründe detailliert, warum der Eintrag entfernt werden sollte. Du kannst zum Beispiel schreiben:

Das Unternehmen existiert nicht mehr.

Die Informationen sind falsch.

Es handelt sich um Spam oder Duplikate.

Google prüft jeden Antrag individuell. Die Bearbeitungszeit beträgt meist ein bis vier Wochen.

Personenbezogene Google-Suchergebnisse löschen lassen


Neben Firmeneinträgen können auch personenbezogene Suchergebnisse zum Problem werden. Negative Presseberichte, veraltete Informationen oder private Daten in den Google-Suchergebnissen schaden deiner Reputation und können berufliche Chancen gefährden.

Das „Recht auf Vergessenwerden“ nach Art. 17 DSGVO gibt dir unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen. Deinem Antrag auf Löschen von Suchergebnissen muss Google nachkommen, wenn:

die Daten für die ursprünglichen Zwecke nicht mehr notwendig sind

du deine Einwilligung widerrufen hast und keine andere Rechtsgrundlage besteht

die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden

eine rechtliche Verpflichtung zur Löschung besteht

die Daten ein Kind betreffen, das bei der Erhebung nicht einwilligungsfähig war

Um ein personenbezogenes Suchergebnis von Google löschen zu lassen, musst du ebenfalls einen Löschantrag stellen. Nutze dazu das Google-Formular zur Entfernung veralteter Inhalte und gehe folgendermaßen vor:

1. Rufe das Google-Formular zur Entfernung personenbezogener Informationen auf.

2. Wähle die Art der zu entfernenden Informationen (z. B. persönliche Kontaktdaten, finanzielle Informationen, Bilder).

3. Gib die betroffenen URLs an.

4. Erläutere detailliert, warum du die Inhalte von Google löschen lassen möchtest.

5. Füge bei Bedarf Nachweise bei (z. B. Ausweiskopie, Gerichtsbeschlüsse).

6. Reiche den Antrag ein.

Google prüft deinen Löschantrag innerhalb von zwei bis acht Wochen. Du erhältst eine E-Mail-Benachrichtigung über die Entscheidung. Bei Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen oder rechtliche Schritte erwägen.

Wichtig: Auch wenn Google den Link aus den Suchergebnissen entfernt, bleibt der Inhalt auf der
ursprünglichen Website bestehen. Für eine vollständige Entfernung musst du dich zusätzlich an den Website-Betreiber wenden.

Einträge aus Google Maps und Google Earth entfernen


Google Maps ist eng mit dem Google Unternehmensprofil verknüpft. Wenn du dein Unternehmensprofil löschst, verschwindet der Eintrag automatisch auch aus Google Maps. Google Earth nutzt ebenfalls diese Daten, aktualisiert sich aber weniger häufig. Es kann einige Wochen dauern, bis gelöschte Einträge auch in Google Earth verschwinden.

Für das Entfernen von Einträgen in Google Maps gehst du wie beim Google Unternehmensprofil vor. Bei fremderstellten Einträgen oder fehlerhaften Standorten nutzt du die Funktion „Änderung vorschlagen“ in Google Maps oder meldest das Problem über das Google-Feedback-Formular.

Weitere Google-Dienste: Gespeicherte Daten verwalten und löschen


Neben öffentlich sichtbaren Einträgen speichert Google auch persönliche Daten in verschiedenen Diensten. Diese kannst du eigenständig verwalten und löschen:

Google Authenticator: Öffne die App, tippe auf das Drei-Punkte-Menü neben dem Konto und wähle „Konto entfernen“. Stelle sicher, dass du zuvor alternative Zugriffsmethoden eingerichtet hast.

Google Wallet: Öffne Google Wallet, wähle die Zahlungsmethode aus und tippe auf „Entfernen“. Für die vollständige Löschung musst du alle gespeicherten Zahlungsmethoden einzeln entfernen.

Google Passwortmanager: Rufe passwords.google.com auf, wähle das Passwort aus und klicke auf „Löschen“. Du kannst auch alle Passwörter auf einmal über die Google-Kontoeinstellungen entfernen.

Google Chrome Autofill und Verlauf: Öffne Chrome, gehe zu „Einstellungen“ > „Datenschutz und Sicherheit“ > „Browserdaten löschen“. Wähle den Zeitraum und aktiviere die gewünschten Kategorien
(Browserverlauf, Cookies, Cache, Autofill-Daten, Passwörter).

Mobile Nutzende (iOS oder Android), die ihren Verlauf löschen möchten, gehen so vor: die Chrome-App öffnen, auf die drei Punkte oben rechts tippen, „Verlauf“ und dann „Browserdaten löschen“ wählen. Die Löschung erfolgt sofort, betrifft aber nur das verwendete Gerät. 
Ein Notar bespricht sich mit einem Mandanten im Büro, während ein Richterhammer als Symbol für Recht und Justiz im Kontext juristischer Beratung und Teammeeting steht.

Rechtliche Schritte bei Ablehnung deines Löschantrags


Wenn Google deinen Löschantrag ablehnt, ist das noch kein Grund, aufzugeben. Du hast mehrere Möglichkeiten, dein Recht durchzusetzen:

1. Widerspruch bei Google einlegen

Nutze das Google-Feedback-Formular und lege zusätzliche Argumente oder Nachweise vor. Erkläre detailliert, warum die Löschung gerechtfertigt ist. Manchmal führt eine präzisere Begründung zum Erfolg.

2. Datenschutzbehörde einschalten

Wende dich an die zuständige Landesdatenschutzbehörde deines Bundeslandes. Sie prüft deinen Fall kostenlos und kann Google zur Löschung verpflichten. Die Behörde fungiert als neutrale Vermittlungsinstanz und hat weitreichende Befugnisse.

3. Rechtsweg beschreiten

Ein spezialisierter Anwalt für Medien- und Persönlichkeitsrecht kann eine einstweilige Verfügung oder Klage einreichen. Dies ist besonders sinnvoll bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder geschäftsschädigenden Falschinformationen. Beachte jedoch: Gerichtsverfahren sind zeitaufwendig und kostenintensiv.

Wichtig: Dokumentiere alle Schritte sorgfältig, von der ersten Anfrage bis zur Ablehnung. Diese Dokumentation ist entscheidend für behördliche oder gerichtliche Verfahren. Speichere Screenshots, E-Mails und alle Korrespondenz mit Google. Grundsätzlich darf Google Löschanträge ablehnen, wenn überwiegende berechtigte Interessen bestehen, etwa bei Personen des öffentlichen Lebens, historisch relevanten Informationen oder aktuellen Straftaten. Die Abwägung erfolgt im Einzelfall unter Berücksichtigung der Art der Daten, der Sensibilität und des öffentlichen Interesses.

Häufig gestellte Fragen zum Löschen von Google-Einträgen


Du hast noch Fragen oder Probleme beim Löschen deines Unternehmensprofils oder deiner Sucheinträge bei Google? Hier findest du Antworten.

Warum ist mein Google-Eintrag nach dem Löschen immer noch sichtbar?


Auch nach erfolgreicher Löschung können Einträge noch einige Tage in den Suchergebnissen erscheinen, da Google seine Indexe nicht sofort aktualisiert. Gelöschte Inhalte können in zwischengespeicherten Versionen (Cache) noch sichtbar sein, verschwinden jedoch automatisch nach einigen Wochen.

Sind mit der Löschung Kosten verbunden?


Die Löschung selbsterstellter Einträge ist kostenlos. Auch Löschanträge für personenbezogene Google-Suchergebnisse kannst du kostenfrei über die offiziellen Google-Formulare stellen. Kosten entstehen erst, wenn du externe Dienstleister beauftragst oder rechtliche Schritte einleitest. Anwälte für Medien- und Persönlichkeitsrecht berechnen je nach Aufwand zwischen 150 und 400 Euro pro Stunde. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen Gerichts- und weitere Anwaltskosten hinzu.

Gibt es externe Services für die Löschung von Web-Einträgen?


Ja, es gibt spezialisierte Dienstleister für Reputationsmanagement und die Entfernung unerwünschter
Online-Inhalte. Diese Services übernehmen die Kommunikation mit Google und Website-Betreibern, erstellen rechtlich fundierte Löschanträge und überwachen den Erfolg. Besonders hilfreich sind sie bei komplexen Fällen, etwa wenn negative Presseberichte auf mehreren Websites erscheinen. Die Kosten variieren stark: Einfache Löschanträge kosten ab 200 Euro, umfassende Reputationsmanagement-Pakete können mehrere tausend Euro kosten.

Tipp: Prüfe die Seriosität des Anbieters. Seriöse Dienstleister garantieren keine 100-prozentige Erfolgsquote, da die Entscheidung letztlich bei Google liegt.

Was passiert mit meinen Bewertungen, wenn ich mein Unternehmensprofil lösche?


Alle Google-Business-Bewertungen werden unwiederbringlich gelöscht, wenn du dein Unternehmensprofil entfernst. Auch Fotos, Beiträge und alle anderen Informationen gehen verloren.

Wenn du nur einzelne negative Rezensionen entfernen möchtest, musst du nicht dein gesamtes Profil löschen. Prüfe stattdessen, ob die Bewertung gegen Googles Richtlinien verstößt und melde sie zur Überprüfung. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur Kontrolle von negativen Bewertungen.

Kann ich einen gelöschten Google-Eintrag wiederherstellen?


Nein, sowohl die Löschung einer Google-Bewertung als auch eines Google Unternehmensprofils ist endgültig und nicht rückgängig zu machen. Wenn du dein Unternehmen später wieder bei Google eintragen möchtest, musst du ein komplett neues Profil erstellen und den Verifizierungsprozess erneut durchlaufen. 

Wie werde ich aus Branchenverzeichnissen und anderen Websites entfernt?


Die Löschung deines Google Unternehmensprofils entfernt dich nicht automatisch aus anderen Branchenverzeichnissen wie Yelp, Gelbe Seiten, Das Örtliche oder branchenspezifischen Portalen. Diese Verzeichnisse pflegen eigene Datenbanken und müssen separat kontaktiert werden.

Praktische Schritte:

Erstelle eine Liste aller Verzeichnisse, in denen dein Unternehmen gelistet ist.

Prüfe, ob du Zugriff auf bestehende Accounts hast, und lösche Einträge direkt.

Kontaktiere bei fremderstellten Einträgen den Support des jeweiligen Verzeichnisses.

Berufe dich auf Art. 17 DSGVO und fordere schriftlich die Löschung.

Setze eine Frist von 14 Tagen und dokumentiere alle Anfragen.

Handelsregister-Einträge kannst du nicht selbst löschen. Diese werden nur bei offizieller Geschäftsaufgabe durch das zuständige Amtsgericht entfernt. Bei Drittanbieter-Websites kontaktiere den Website-Betreiber über das Impressum und stelle einen formellen Löschantrag unter Berufung auf die DSGVO.

Fazit: So behältst du die Kontrolle über deine Online-Präsenz


Ob Geschäftsaufgabe, veraltete Informationen oder rufschädigende Inhalte: Du hast das Recht, unerwünschte Google-Einträge zu löschen. Selbsterstellte Profile entfernst du kostenfrei in wenigen Schritten. Bei fremderstellten Inhalten hilft dir das „Recht auf Vergessenwerden“ nach Art. 17 DSGVO.

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