E-Rechnungs-Pflicht für Kleinunternehmer – das gilt jetzt
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E-Rechnungs-Pflicht für Kleinunternehmer: Regelungen, Tools und Ausblick
Die Rechnungsstellung in Deutschland wird digitaler: Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das ist mit Aufwand verbunden. Doch was für Unternehmen gilt, gilt nicht zwingend für dich. Hier erfährst du alles zur E-Rechnungs-Pflicht für Kleinunternehmer.
E-Rechnungs-Pflicht: Warum gibt es die Neuerung?
Rechnungen gehören zum Geschäftsalltag dazu. Bisher haben sie Betrieben und Behörden viel Zeit gekostet – denn Rechnungsformate waren selten einheitlich. Die E-Rechnungs-Pflicht soll das ändern: Sie vereinfacht alle Schritte von der Erstellung bis zum Versand, vom Empfang bis zur Verarbeitung. Die Idee ist einfach: Alle nutzen einheitliche maschinenlesbare Formate, die mit entsprechender Software automatisch gelesen und verarbeitet werden. Ist alles korrekt implementiert, spart das Zeit und Kosten – egal ob du mit anderen Unternehmen oder dem öffentlichen Sektor arbeitest.
Die Methode ist bereits auf europäischer Ebene erprobt. Seit Januar 2025 gilt auch für deutsche Unternehmen die E-Rechnungs-Pflicht. Auch Selbstständige und Kleinunternehmer sind in gewissem Rahmen davon betroffen.
E-Rechnungs-Pflicht für Kleinunternehmer: Diese Regelungen gelten
Zwar legt die E-Rechnungs-Pflicht für Kleinunternehmer andere Regeln als für größere Firmen vor, komplett ausgenommen sind sie aber nicht. Das solltest du als Kleinunternehmer oder Kleinunternehmerin wissen:
· E-Rechnungen versenden: Klären wir die wichtigste Frage zuerst: „Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?“ Nicht immer. Vorerst (bis 2028) sind Kleinunternehmer nicht dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen zu versenden. Sie können weiterhin Bildformate, wie zum Beispiel PDF, verwenden. Das gilt allerdings nicht, wenn sie Rechnungen an Behörden stellen – dann müssen sie sogenannte XRechnungen (mehr dazu unten) versenden.
· E-Rechnungen empfangen: Genauso wie alle anderen Unternehmen müssen auch Kleinunternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Der reine Empfang ist unkompliziert, denn dafür reicht ein E-Mail-Postfach aus.
· E-Rechnungen lesen: Nach dem Empfang wird es etwas anspruchsvoller, denn aufgrund des speziellen Formats lässt sich eine E-Rechnung nicht ohne Weiteres öffnen. Doch die staatliche Finanzverwaltung bietet dafür auf dem Elster-Portal ein kostenfreies Visualisierungs-Tool an.
· E-Rechnungen verarbeiten und archivieren: Empfangen Kleinunternehmer Rechnungen von Unternehmen, müssen sie diese verarbeiten und archivieren können. Das bedeutet vor allem, dass sie die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) einhalten müssen. Heißt im Klartext: Elektronische Rechnungen müssen in ihrem Originalformat archiviert werden.
Um den administrativen Aufwand zu mindern, sind übrigens Fahrausweise, Rechnungen bis 250 Euro und steuerbefreite Lieferungen und Leistungen nach UstG § 4 Nr. 8 bis 29 von der E-Rechnungs-Pflicht ausgenommen.
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E-Rechnungs-Formate im Überblick: ZUGFeRD und XRechnung
Die E-Rechnung gibt es in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD, die beide auf XML basieren. Das können sie:
Die XRechnung ist ein strukturiertes XML-Format für die öffentliche Verwaltung. Sie ist rechtssicher und direkt in die Verwaltungssysteme integrierbar. Diese Art der Automatisierung erleichtert die Abwicklung von Rechnungen mit Behörden. Für Kleinunternehmer mit Privatkundschaft ist sie oft unnötig und zudem kompliziert zu erstellen.
ZUGFeRD kombiniert XML-Daten mit einer PDF-Rechnung. Dieses Format ist flexibel einsetzbar und international anerkannt. Durch die Kombination aus Daten und Bild ist sie einfach lesbar und für verschiedene Unternehmen geeignet. Der Nachteil: Sie vollumfänglich zu nutzen, erfordert eine spezielle Software und ggf. Schulungen.
Kleinunternehmer: Das bedeutet der Begriff
Wer als Kleinunternehmer gilt, regelt § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Hier ist festgelegt, welche Umsatzgrenzen gelten:
· Der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf nicht mehr als 25.000 Euro betragen haben.
· Der Umsatz im laufenden Jahr darf voraussichtlich 100.000 Euro nicht überschreiten.
Der Vorteil der Kleinunternehmerregelung: Wer sie geltend machen kann, ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Das vereinfacht die Rechnungsstellung, denn Kleinunternehmer müssen weder Umsatzsteuer ausweisen noch eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Allerdings dürfen sie keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.
Gut zu wissen: Die Kleinunternehmerregelung können Selbstständige, GmbHs und UGs anwenden. Sie ist freiwillig. Du kannst dich für dein Unternehmen auch bewusst für die Regelbesteuerung entscheiden. Dann gelten entsprechend nicht die Regelungen zur E-Rechnungs-Pflicht für Kleinunternehmer, sondern die für normale Unternehmen.
Diese Informationen muss eine Rechnung von Kleinunternehmern enthalten
Die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) regelt in § 34a, wie Rechnungen von Kleinunternehmern aussehen müssen. Diese Informationen muss eine Rechnung enthalten:
· den vollständigen Namen und die Adresse sowohl des Kleinunternehmens als auch der empfangenden Person
· die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens – oder falls vorhanden, eine spezielle Kleinunternehmer-Identifikationsnummer
· das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wurde
· eine genaue Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen, einschließlich der Menge
· den zu zahlenden Gesamtbetrag in Euro, zusammen mit einem Hinweis darauf, dass keine Umsatzsteuer anfällt, weil die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt
· Falls die Rechnung vom Kunden selbst oder in dessen Auftrag ausgestellt wurde, muss sie den Zusatz „Gutschrift“ enthalten. Zur Erläuterung: In Deutschland hat der Begriff „Gutschrift“ im Steuerrecht eine besondere Bedeutung. Es handelt sich dabei nicht um eine Rückzahlung oder einen Rabatt, sondern um ein Abrechnungsdokument, das vom Leistungsempfänger (Kunden) anstelle des Leistungserbringers (Kleinunternehmers) erstellt wird.
Zusätzlich gelten sonstige allgemeine Vorschriften für Rechnungen nach §§ 33, 34 und 31 UStDV.
E-Rechnungs-Pflicht für Kleinunternehmer: zukunftssicher aufgestellt
Auch wenn Kleinunternehmer vorerst noch durchatmen können, was die E-Rechnungs-Pflicht betrifft, ist die vollständige Umstellung nicht mehr allzu fern: Hat dein Kleinunternehmen einen Jahresumsatz unter 800.000 Euro, ist es noch bis 2027 von der Pflicht befreit. So hast du Zeit, dich schrittweise auf die neuen Anforderungen einzustellen. Ab 1. Januar 2028 müssen dann aber alle Kleinunternehmen laut Pflicht in der Lage sein, E-Rechnungen für B2B (Business-to-Business), also für Geschäfte mit anderen Unternehmen, zu erstellen. Es ist daher sinnvoll, sich jetzt schon mit dem Thema zu beschäftigen und Vorkehrungen zu treffen.
Erkenne, wer der E-Rechnungs-Pflicht unterliegt
Du erhältst als Kleinunternehmer von Lieferanten oder Partnern Rechnungen? Dann solltest du wissen, wer dir künftig eine E-Rechnung ausstellt und wer nicht. Denn je mehr E-Rechnungen du erhältst, desto eher lohnt es sich, in eine geeignete Software zu investieren, um die Rechnungen zu verarbeiten.
Wenn du nicht weißt, wer der E-Rechnungs-Pflicht unterliegt, kannst du das ganz einfach herausfinden. Grundsätzlich sind alle Unternehmen dazu verpflichtet – ausgenommen Arztpraxen und andere Heilberufe, sofern die Leistungen umsatzsteuerbefreit sind. Bist du dir nicht sicher, kannst du einfach bei deinen Geschäftspartnern nachfragen.
Prüfe, ob du E-Rechnungen empfangen und verarbeiten kannst
Um als Kleinunternehmer E-Rechnungen korrekt empfangen und nutzen zu können, solltest du die passende Software besitzen. Zwar reicht für den Empfang ein E-Mail-Postfach aus, beim Öffnen der Datei wird es dann aber knifflig. Denn eine echte E-Rechnung ist ein strukturiertes XML-Format, aus dem sich auf den ersten Blick wenig herauslesen lässt.
Helfen kann dabei deine Buchhaltungssoftware – allerdings solltest du checken, ob sie sowohl XRechnungen als auch ZUGFeRD-Rechnungen öffnen kann. Falls du noch keine Software hast, kannst du ein entsprechendes Produkt erwerben oder Online-Tools ausprobieren, um E-Rechnungen zu öffnen und zu lesen.
Rechnungen an Behörden
Für viele Kleinunternehmer gilt die E-Rechnungs-Pflicht schon seit 2020 – nämlich für alle, die für öffentliche Auftraggeber tätig sind. Wenn du damit jetzt erst anfängst, solltest du wissen, was du brauchst.
Das Wichtigste ist die Leitweg-ID der Behörde, die dir vom Auftraggeber bereitgestellt wird. Wenn es um das Rechnungsformat geht, akzeptieren Behörden nur XRechnungen und geben den Übertragungsweg vor. Hierfür brauchst du eine entsprechende Software. Falls du keine Buchhaltungssoftware hast, kannst du oft auch Online-Dienste wie den E-Rechnungs-Service des Bundes auf Elster nutzen. Wenn du Probleme mit Rechnungen an Behörden hast, können dir Finanzamt und Branchenkammer weiterhelfen. Hilfe bekommst du aber natürlich auch in der SELLWERK Community.
Software für die E-Rechnung jetzt schon einrichten
Kleinunternehmer haben zwar eine Schonfrist bis 2028, doch es empfiehlt sich, die Umstellung bereits jetzt mit genügend Vorlauf anzugehen. Folgende Tools eignen sich für Kleinunternehmer:
· Kostenlos organisiert: WISO Mein Büro ist eine Büro- und Buchhaltungssoftware, die sich für Kleinunternehmer und Selbstständige eignet. Die kostenlose Rechnungsfunktion ermöglicht das Erstellen von XRechnungen, deckt aber nicht das ZUGFeRD-Format ab. Ein großer Vorteil: Von der Angebotserstellung bis zur Rechnung und Ablage kannst du hier alles in einem Tool organisieren. Möchtest du ZUGFeRD-Rechnungen erstellen, musst du ein kostenpflichtiges Upgrade wählen.
· Kostenpflichtig, aber individuell: Der Softwaredienstleister Sage bietet mit Active, Sage 50 Connected und Sage 100 drei leistungsstarke Buchhaltungsprogramme für unterschiedliche Bedürfnisse. Besonders Active und 50 Connected sind ideal für Selbstständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Die Preise starten bei 25 Euro monatlich für zwei Nutzende im Active Starterpaket, mit 5 Euro Aufpreis pro zusätzlicher Person. Durch optionale Zusatzmodule lässt sich die Software individuell anpassen und erweitern.
Es gibt auch noch zahlreiche andere E-Rechnungs-Softwares, die du verwenden kannst. Kostenpflichtige Tools arbeiten immer häufiger mit künstlicher Intelligenz, um Workflows zur Erstellung von Rechnungen oder die Verarbeitung zu automatisieren.
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