Krankheit im KMU: Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

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Kranke Mitarbeiterin sitzt an ihrem Arbeitsplatz mit Laptop im Büro und hustet in ihre Ellenbeuge.
Krankheit im Unternehmen kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine herausfordernde Situation darstellen. Wenn ein Mitarbeiter arbeitsunfähig wird, müssen Arbeitgeber eine Reihe von rechtlichen und organisatorischen Verpflichtungen erfüllen. Von der Entgeltfortzahlung bis hin zu Fragen der Krankmeldung und der Wiedereingliederung gibt es zahlreiche Aspekte, die Arbeitgeber beachten müssen. In diesem Blogbeitrag werden die wichtigsten Rechte und Pflichten der Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit zusammengefasst.

Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?


Arbeitsunfähigkeit bezeichnet den Zustand, in dem ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigung vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, seine beruflichen Aufgaben zu erfüllen. Sie muss durch einen Arzt festgestellt werden, der eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt.

Ursachen und Gründe für Arbeitsunfähigkeit


Die Ursachen und Gründe für Arbeitsunfähigkeit können vielfältig sein. Sie können in verschiedene Kategorien unterteilt werden:

  • Allgemeine Erkrankungen
  • Unfälle und Verletzungen
  • Psychosoziale Ursachen
  • Schwangerschaft und Geburt
  • Chronische Erkrankungen oder Langzeitbeeinträchtigungen

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Inhalt und Bedeutung im Überblick


Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ist ein Dokument, das von einem Arzt ausgestellt wird, wenn eine Person aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist. Sie bestätigt, dass die betroffene Person aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht arbeiten kann und dient als Nachweis für den Arbeitgeber sowie für die Krankenkasse.

Die Bescheinigung enthält wichtige Informationen wie den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit. Der Arzt gibt an, ab welchem Tag die betroffene Person nicht arbeiten kann und schätzt die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Wichtig zu wissen ist, dass in der Bescheinigung keine genaue Diagnose angegeben wird. Der Arzt teilt lediglich mit, dass die Person arbeitsunfähig ist, ohne die Krankheit detailliert zu benennen. Sollte die Krankheit länger andauern, kann der Arzt die Bescheinigung verlängern.

Die Bescheinigung muss in der Regel spätestens am vierten Krankheitstag beim Arbeitgeber eingereicht werden oder früher, wenn dies vom Arbeitgeber verlangt wird. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen anhält und Krankengeld beantragt werden soll, muss die Bescheinigung zusätzlich der Krankenkasse vorgelegt werden, um eine finanzielle Absicherung während der Krankheit zu gewährleisten.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird elektronisch ausgestellt, was den Prozess für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinfacht. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird direkt vom behandelnden Arzt an die Krankenkasse übermittelt und ersetzt das klassische Papierformular. Arbeitnehmer müssen die Bescheinigung dann nicht mehr selbst einreichen, sondern können sich auf die Übermittlung durch den Arzt verlassen. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber aber weiterhin über die Krankschreibung informieren. Diese digitale Lösung trägt dazu bei, administrative Abläufe zu beschleunigen und den Papieraufwand zu reduzieren. Arbeitgeber erhalten die eAU ebenfalls direkt von der Krankenkasse, was den Austausch von Informationen effizienter macht und Fehlerquellen minimiert.

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall


Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seinen Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin ihr Gehalt zu zahlen – unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Regelung gilt für die ersten sechs Wochen einer Krankheit und ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) festgelegt.

1. Lohnfortzahlung für sechs Wochen


Wenn ein Mitarbeiter krank wird, hat der Arbeitgeber die Pflicht, ihm für maximal sechs Wochen das Gehalt fortzuzahlen. Dies gilt, solange der Mitarbeiter arbeitsunfähig ist und die Krankheit nicht selbst verschuldet wurde.

2. Krankmeldung und ärztliche Bescheinigung


Der Mitarbeiter muss sich unverzüglich krankmelden und spätestens ab dem vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Diese Bescheinigung bestätigt die Dauer und die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters. Falls die AU nicht rechtzeitig eingereicht wird, können der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern.

3. Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit


Der Arbeitgeber hat das Recht, die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüfen zu lassen, wenn Zweifel an der Krankheit oder der Dauer der Arbeitsunfähigkeit besteht. Der MDK kann den Arbeitnehmer untersuchen und eine Stellungnahme zur Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit abgeben.

4. Betriebliche Eingliederung nach langer Krankheit


Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung hat der Arbeitgeber die Pflicht, eine betriebliche Eingliederung zu prüfen, wenn der Mitarbeiter weiterhin arbeitsunfähig ist. Dies kann durch ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) geschehen, das hilft, den Mitarbeiter wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren, wenn dies möglich ist.

5. Krankheitsbedingte Kündigung


In besonders schweren Fällen, wenn ein Mitarbeiter aufgrund von Krankheit dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit zu verrichten, kann eine krankheitsbedingte Kündigung in Erwägung gezogen werden. Hierbei müssen jedoch strenge gesetzliche Vorgaben beachtet werden und der Mitarbeiter muss vorher durch das BEM unterstützt worden sein.

Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit: Wer übernimmt die Kosten?


Wenn ein Angestellter dauerhaft arbeitsunfähig ist, gibt es unterschiedliche Regelungen, je nachdem, wie lange die Arbeitsunfähigkeit andauert und ob eine Wiedereingliederung möglich ist.

1. Entgeltfortzahlung (bis zu sechs Wochen)


Zunächst übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit, wenn diese unverschuldet ist. Danach endet die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.

2. Krankengeld durch die Krankenkasse


Nach den ersten sechs Wochen, wenn die Krankheit weiterhin besteht, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlungen. Sie zahlt dem Arbeitnehmer Krankengeld in Höhe von ca. 70 % des Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoeinkommens.

3. Private Krankenversicherung (bei privat Versicherten)


Wenn der Arbeitnehmer privat krankenversichert ist, übernimmt die private Krankenversicherung nach einer bestimmten Karenzzeit die Zahlung des Krankengeldes. Die Höhe und die genauen Bedingungen variieren je nach Vertrag.

4. Erwerbsminderungsrente bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit


Wenn die Arbeitsunfähigkeit dauerhaft ist und der Arbeitnehmer aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr arbeiten kann, besteht die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. Diese wird gewährt, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage ist, in seinem Beruf oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten.

Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit


Der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit liegt in der Art der Einschränkung der Erwerbsfähigkeit und dem Umfang, in dem eine Person arbeiten kann.

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass eine Person aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten kann. Sie ist zwar möglicherweise noch in der Lage, eine andere Tätigkeit auszuüben, jedoch ist die Ausübung des eigenen Berufes nicht mehr möglich. Ein Beispiel wäre ein Handwerker, der aufgrund von körperlichen Einschränkungen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, jedoch in einem anderen Beruf weiterhin tätig sein könnte.

Im Gegensatz dazu beschreibt Arbeitsunfähigkeit die Situation, in der eine Person aufgrund einer Erkrankung oder gesundheitlichen Einschränkung nicht in der Lage ist, irgendeine Arbeit zu verrichten – unabhängig vom Beruf. Die Arbeitsunfähigkeit betrifft die allgemeine Fähigkeit, zu arbeiten und schließt auch die Möglichkeit ein, dass jemand in einem anderen Beruf nicht arbeitsfähig ist. Arbeitsunfähigkeit kann sowohl kurzfristig durch eine Krankheit als auch langfristig aufgrund schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen bestehen.


Fazit: Arbeitgeberpflichten bei Krankheit


Die Krankheit eines Mitarbeiters bringt sowohl für ihn als auch für den Arbeitgeber viele Herausforderungen mit sich. Arbeitgeber müssen darauf achten, gesetzliche Regelungen wie die Entgeltfortzahlung und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung korrekt umzusetzen, um die Rechte ihrer Mitarbeiter zu schützen und rechtliche Konflikte zu vermeiden. Auch die Wiedereingliederung nach längeren Krankheitsphasen ist ein wichtiger Schritt. Zudem sollten sich Arbeitgeber bewusst sein, dass eine krankheitsbedingte Kündigung unter bestimmten, strengen Voraussetzungen möglich ist. Es ist wichtig, in solchen Situationen transparent zu handeln und die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Auf diese Weise werden die Rechte der Mitarbeiter respektiert und gleichzeitig eine nachhaltige Arbeitsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet.

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