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Aufgrund einer Vielzahl von erfolgreichen Verfahren bietet Frau Rechtsanwältin Bettina Wittmann die Vertretung und Beratung gegen Kreditinstitute, Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften auf Anlegerseite an. Durch ihre spezifischen Fachkenntnisse im Verbraucherrecht berät sie auch im Hinblick auf die Abwehr von Anlegerklagen, wobei der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Verbraucherschutzrecht liegt.