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Auf neue Gesetze haben Sie keinen Einfluss - auf eine erfolgreiche Vermittlung Ihrer Immobilie schon! Seit dem 1.6.2015 gilt für Vermieter bei Wohnungsvermittlung: Vermieter tragen die Maklerleistungen. Vermieter schätzen unser Angebot, da wir den gesamten organisatorischen Aufwand übernehmen. Seit dem 23.12.2020 gilt das auch für Verkäufer: Verkäufer und Käufer teilen sich die Vermittlungsprovision. Wir überzeugen durch Engagement und Kompetenz.
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