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Rechtsanwalt Thomas Urban nimmt als Fachanwalt für Strafrecht sowie Verkehrsrecht die Verteidigung und Vertretung seiner Mandanten, auch überregional und bundesweit, wahr. Verteidigung in allen Strafsachen, vom allgemeinen Strafrecht über Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht bis hin zur Verteidigung in Kapitalstrafsachen. Auch Vertretung in Verkehrsunfallsachen zur Durchsetzung eigener Schadensersatzansprüche.