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Die Kanzlei THÜSING Rechtsanwälte & Notar wurde bereits im Jahr 1886 gegründet. Seit 1945 wurde sie von Rechtsanwalt und Notar Georg Thüsing in Sozietät mit Rechtsanwalt und Notar Freiherr Vogt von Hunolstein geführt. Im Jahr 1968 übernahm Georg Thüsings Sohn, der Rechtsanwalt und Notar Rolf Thüsing, die Leitung der Kanzlei. In den Jahren 1999 und 2000 wurden die Söhne von Rolf Thüsing, die Rechtsanwälte Oliver und Steffen Thüsing, Partner der Kanzlei. Oliver Thüsing ist seit 2002 als Unternehmensberater selbständig tätig. In die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen fließen somit Kompetenz und jahrzehntelange berufliche Erfahrung ein. Wir verstehen Ihr Vertrauen als Verpflichtung.