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Umfassende rechtliche Beratung im Verkehrsrecht.
Effiziente Unterstützung bei der Regulierung von Verkehrsunfällen.
Rechtsvertretung bei allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Nachdem ich zunächst ca. 10 Jahre lang als Polizeibeamter des Landes NRW meine beruflichen Erfahrungen, insbesondere im Verkehrsrecht, gesammelt hatte, erhielt ich 1996 nach bestandenem Staatsexamen meine Zulassung zum Rechtsanwalt.
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