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Rechtsanwalt Oliver Krüger ist bundesweit als Anwalt zugelassen. Er ist somit an allen ordentlichen Gerichten wie Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie den Gerichten besonderer oder sonstiger Gerichtsbarkeit wie Arbeitsgericht, Sozialgericht und Verwaltungsgericht u.a. zur Prozessführung- und vertretung befugt.