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Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht – auch unter Berücksichtigung etwaiger sozialrechtlicher und strafrechtlicher Bezüge - entstehen. Als Fachanwalt für Sozialrecht berate ich Sie auch im Rahmen von Betriebsprüfungen und vertrete Sie oder ihr Unternehmen in sozialgerichtlichen Verfahren. In meinen weiteren Kompetenzfeldern und Tätigkeitsschwerpunkten konzentriere ich mich auf Angelegenheiten des Zivilrechts (Bürgerliches Recht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht auf denen ich Sie optimal und fachbezogen unterstützen kann.