Anwaltskanzlei Heiko Kraatz
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Recht haben Sie!
Erbrecht Die erbrechtliche Beratung beginnt bereits vor dem Eintritt des Erbfalls. Ich berate Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, z. B. bei der Errichtung Ihres Testamentes, der Zuwendung durch ein Vermächtnis, dem Abschluss von Erbverträgen oder der lebzeitigen Übertragung von Teilen Ihres Vermögens. Nach dem Eintritt des Erbfalls prüfe ich für Sie die Erbsituation, unterstütze Sie bei der Auflösung einer Erbengemeinschaft oder der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Ebenso berate ich Sie in Fällen der Überschuldung des Nachlasses zu Möglichkeiten der Erbausschlagung, der Nachlassverwaltung und der Nachlassinsolvenz. Insolvenzrecht Meine insolvenzrechtliche Beratung richtet sich an Gläubiger und Schuldner. Sie beginnt bereits im Vorfeld und dient der Vermeidung einer Insolvenz. Im Falle einer Insolvenz Ihres Schuldners helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ich fertige für Sie die Forderungsanmeldung, berücksichtige dabei, ob die Forderung eventuell aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung resultiert und damit von der Restschuldbefreiung ausgenommen ist, oder ob Umstände vorliegen, die zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen. Droht Ihnen selbst eine Insolvenz, berate ich Sie zu Sanierungsmöglichkeiten und vertrete Sie bei der Abwehr von Ansprüchen. Ich führe für Sie das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durch, stelle für Sie den Insolvenzantrag und vertrete Sie im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren.