Dr. Held & Marx - Fachanwälte für Arbeitsrecht
Unsere Kanzlei wurde 1993 gegründet und besteht derzeit aus drei Rechtsanwälten/Fachanwälten für Arbeitsrecht. Unsere Fachanwaltskanzlei ist dabei ausschließlich auf Arbeitnehmerseite tätig. Unser Arbeitsrecht umfasst nach unserem Selbstverständnis: Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Öffentliches Dienstrecht, Beamtenrecht, Personalvertretungsrecht, kirchliches Arbeitsrecht
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Öffnungszeiten
Leistungen
Unsere rechtlichen Dienstleistungen
Beratung im Arbeitnehmerrecht
Umfassende Beratung zu individuellen Ansprüchen und Rechten.
Prüfung von Arbeitszeugnissen
Detaillierte Analyse und Anpassung von Arbeitszeugnissen.
Vertretung im Gerichtsverfahren
Professionelle rechtliche Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitfällen.
Über uns
Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung bei der Anbahnung, Durchführung und Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses, selbstverständlich auch unter Beachtung der sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht. Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen unterstützen wir sachverständig in Fragen der Ausübung ihrer Mitbestimmungsrechte, beim Verhandeln von Interessenausgleichs- und Sozialplanvereinbarungen, beim Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, in Einigungsstellenverfahren und in Verfahren vor den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten und den Kirchlichen Arbeitsgerichten.