Dr. Held & Marx - Fachanwälte für Arbeitsrecht
Unsere Kanzlei wurde 1993 gegründet und besteht derzeit aus drei Rechtsanwälten/Fachanwälten für Arbeitsrecht. Unsere Fachanwaltskanzlei ist dabei ausschließlich auf Arbeitnehmerseite tätig. Unser Arbeitsrecht umfasst nach unserem Selbstverständnis: Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Öffentliches Dienstrecht, Beamtenrecht, Personalvertretungsrecht, kirchliches Arbeitsrecht
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