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Entlastungsleistung nach §45a/b SGB XI – Pflegebedürftige aller Pflegegrade 1-5 Alltagsbetreuung nach §45a/b SGB XI Ärztlich verordnete Haushaltshilfe nach §38 SBG V (Schwangere, Familien, Jugendlichen) Wir rechnen mit allen gesetzlichen und privaten Pflegekassen /Krankenkassen ab Personen die keine Pflegestufe haben können unsere Leistungen selbstverständlich auch in Anspruch nehmen
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