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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung, hat der Staat bestimmt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen gereinigt und/oder überprüft werden müssen. Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks: Brandverhütung Sicherheit Umweltschutz Energieeinsparung und damit Kosteneinsparung