Ein Impressum ist ein unverzichtbarer Bestandteil jeder professionellen Website und dient als rechtliche Absicherung sowohl für die Betreiber der Seite als auch für deren Besucher. In Deutschland ist die Impressumspflicht gesetzlich verankert und regelt, welche Informationen auf einer Website angegeben werden müssen, um Transparenz und Verantwortlichkeit zu gewährleisten. In diesem Artikel werden die gesetzlichen Anforderungen an ein Impressum erläutert, welche Angaben zwingend erforderlich sind und welche Konsequenzen bei Nichteinhaltung drohen können. 

Warum ist ein Impressum wichtig?

Ein Impressum bietet den Besuchern einer Website wichtige Informationen über den Betreiber und ermöglicht es, im Falle von rechtlichen Fragen oder Anliegen Kontakt aufzunehmen. Es schafft Transparenz und Vertrauen, da der Betreiber offenlegt, wer hinter den Inhalten steht. Darüber hinaus schützt ein korrektes Impressum den Betreiber vor rechtlichen Konsequenzen, die durch Verstöße gegen die Impressumspflicht entstehen können.

Wer muss ein Impressum bereitstellen?

Grundsätzlich gilt die Impressumspflicht für alle geschäftsmäßigen Online-Angebote. Dies umfasst nicht nur Unternehmen, sondern auch Freiberufler, Vereine und Privatpersonen, die eine Website betreiben, sofern diese nicht rein privat genutzt wird. Auch Blogs und Social-Media-Profile können unter diese Regelung fallen, wenn sie nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen.

Welche Angaben gehören in ein Impressum?

Die Impressumspflicht ergibt sich aus dem Telemediengesetz (TMG) sowie anderen gesetzlichen Regelungen wie dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Folgende Inhalte müssen im Impressum vorhanden sein: 

1. Anbieterkennzeichnung

Das Impressum muss den vollständigen Namen und die Anschrift des Anbieters enthalten. Hierbei handelt es sich um natürliche Personen oder juristische Personen, die hinter der Webseite stehen.

  • Name des Anbieters: Bei Einzelunternehmern ist der vollständige Vor- und Nachname anzugeben. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) muss der vollständige Unternehmensname genannt werden.
  • Anschrift: Die vollständige Postanschrift, unter der der Anbieter erreichbar ist, inklusive Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.

2. Kontaktmöglichkeiten

Das Impressum muss eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Dazu gehören:

  • E-Mail-Adresse: Eine gültige E-Mail-Adresse, über die der Anbieter erreichbar ist.
  • Telefonnummer: Eine Telefonnummer ist empfehlenswert, um die unmittelbare Kommunikation zu erleichtern.

3. Vertretungsberechtigte Personen

Bei juristischen Personen und Personengesellschaften sind die vertretungsberechtigten Personen anzugeben:

  • Geschäftsführer oder Vorstand: Nenne die vertretungsberechtigten Personen mit Vor- und Nachnamen.

4. Register und Registernummer

Falls der Anbieter in ein öffentliches Register eingetragen ist, müssen diese Angaben ebenfalls ins Impressum:

  • Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister: Gebe das entsprechende Register und die zugehörige Registernummer an.
  • Registergericht: Nenne das zuständige Registergericht.

5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wenn der Anbieter eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzt, muss diese im Impressum angegeben werden:

  • USt-IdNr.: Gebe die vollständige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an.

6. Berufsrechtliche Angaben

Für bestimmte Berufsgruppen sind zusätzliche Angaben erforderlich, um den berufsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen:

  • Kammerzugehörigkeit: Gebe die Kammer an, bei der der Anbieter Mitglied ist (z.B. Rechtsanwaltskammer, Steuerberaterkammer).
  • Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung: Nenne die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung und den Staat, in dem diese verliehen wurde.
  • Berufsrechtliche Regelungen: Weise auf die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen hin und gebe an, wo diese zugänglich sind (z.B. über einen Link).

7. Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte

Wenn deine Webseite journalistisch-redaktionelle Inhalte anbietet, musst du einen Verantwortlichen benennen:

  • Verantwortlicher gemäß § 18 MStV: Gebe den Namen und die Anschrift des Verantwortlichen an.
  • Name und Kontakt des Datenschutzbeauftragten: Gebe den Namen und die Kontaktinformationen des Datenschutzbeauftragten an.

8. Zusätzliche Angaben für Online-Streitbeilegung

Gemäß der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) müssen Online-Händler und Dienstleister einen Hinweis zur Online-Streitbeilegung und einen Link zur ODR-Plattform angeben:

  • Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
  • E-Mail-Adresse: Geben erneut die E-Mail-Adresse des Anbieters an.
  • Angaben zur Haftung: Informationen über die Haftung für Inhalte und Links können ebenfalls enthalten sein, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Tipps zur Erstellung eines Impressums

Regelmäßige Überprüfung: Stelle sicher, dass die Angaben im Impressum stets aktuell sind. Änderungen in der Geschäftsadresse oder den Kontaktinformationen müssen zeitnah aktualisiert werden.

Rechtliche Beratung: Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.

Verfügbarkeit: Das Impressum sollte leicht auffindbar und von jeder Seite der Website aus zugänglich sein, beispielsweise durch einen Link im Footer.

Was sind die Konsequenzen bei Verstößen?

Das Fehlen eines Impressums oder fehlerhafte Angaben können ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mögliche Folgen sind Abmahnungen, Bußgelder und im schlimmsten Fall Unterlassungsklagen. Daher ist es für jeden Website-Betreiber von größter Wichtigkeit, ein vollständiges und korrektes Impressum zu führen.

Impressumspflicht in anderen EU-Ländern

Während in einigen Ländern strenge Vorgaben bestehen, sind in anderen Regionen die Anforderungen weniger detailliert oder überhaupt nicht geregelt.Deutschland hat eine der strengsten Impressumspflichten weltweit. Grundlage dafür sind das Telemediengesetz (TMG) und der Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Auch in Österreich gibt es detaillierte Vorschriften zur Impressumspflicht, geregelt im E-Commerce-Gesetz (ECG) und Mediengesetz (MedienG). Die zu enthaltenen Angaben sind hier ähnlich wie in Deutschland geregelt. In der Schweiz ist die Impressumspflicht weniger detailliert geregelt als in Deutschland oder Österreich. Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verlangt lediglich, dass Anbieter die Identität und Kontaktadresse klar angeben müssen.

Fazit

Ein ordnungsgemäßes  Impressum erfordert Sorgfalt und Genauigkeit. Es dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern stärkt auch das Vertrauen der Nutzer. Überprüfe daher regelmäßig dein Impressum auf Aktualität und Vollständigkeit, um rechtliche Risiken zu minimieren. Ein korrektes und vollständiges Impressum ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Vertrauen im Internet. Wenn du die genannten Punkte beachtest und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholst, bist du auf der sicheren Seite und kannst dich voll und ganz auf den Inhalt und die Weiterentwicklung deiner Website konzentrieren.



Genderdisclaimer: In diesem Blog werden geschlechtsspezifische Formulierungen verwendet, um den Lesefluss zu erleichtern. Alle Bezeichnungen gelten jedoch für alle Geschlechter gleichermaßen. Unsere Absicht ist es, niemanden auszuschließen oder zu diskriminieren. Respekt und Inklusivität stehen bei uns im Mittelpunkt.

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