Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlinebuchung

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Onlinebuchung

1.1 Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SELLWERK GmbH & Co. KG (im Folgenden „SELLWERK“ genannt) in Bezug auf die angebotene Online-Terminbuchungsfunktionalität. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen SELLWERK und dem Kunden in Bezug auf die angebotene Online-Terminbuchungsfunktionalität.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Onlinebuchung gelten nur im Zusammenhang mit den übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SELLWERK GmbH & Co. KG für Onlinemarketing-Produkte. Letztere sind jederzeit einsehbar unter www.sellwerk.de/agb.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Onlinebuchung konkretisieren und ergänzen die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte. Bei Widersprüchen zwischen diesen beiden Geschäftsbedingungen gehen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Onlinebuchung als speziellere Regelungen im Zweifel vor.

1.3 Individualvereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Onlinebuchung im Bereich der jeweils individuell vereinbarten Vertragsbedingung vor (vgl. § 305b BGB) und werden sodann durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Onlinebuchung sowie die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte ergänzt. Der Bestellschein bzw. die Auftragsbestätigung sowie die Rechnung gelten als Individualvereinbarungen in diesem Sinne. Individualvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

1.4 Auf die Vertragsbeziehungen finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Onlinebuchung sowie die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte Anwendung. Entgegenstehende oder weitergehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn SELLWERK ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat.

1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter, derer sich SELLWERK zur Erfüllung der geschuldeten Leistung bedient, gelten nur insoweit als auf deren Geltung explizit hingewiesen wurde bzw. der Kunde diese zur Nutzung der einzelnen Produkte akzeptieren muss. Bei Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Onlinebuchung bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte gehen die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Onlinebuchung sowie die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte im Zweifel vor.

2. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Onlinebuchung

2.1 SELLWERK ist berechtigt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Onlinebuchung nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit und Kündigung.

Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinebuchung betroffen sind.

2.2 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Onlinebuchung werden dem Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Onlinebuchung, so steht SELLWERK ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von 3 Monaten zu. SELLWERK hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden in Textform auszuüben.

3. Änderungen der Online-Terminbuchungsfunktionalität und des Preises

3.1 Die Online-Terminbuchungsfunktionalität kann nach Vertragsabschluss geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch nicht schlechter gestellt und vom ursprünglichen Produkt nicht deutlich zum Nachteil des Kunden abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn technische Neuerungen für die geschuldeten Leistungen angewendet werden, die Stabilität von SELLWERKS IT-Systemen oder die von SELLWERKs Erfüllungsgehilfen dauerhaft beeinträchtigt ist oder wenn Dritte, von denen wir für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen beziehen, ihr Leistungsangebot ändern.

3.2 SELLWERK ist jederzeit berechtigt, in der Online-Terminbuchungsfunktionalität unentgeltlich bereitgestellte Funktionen zu ändern, neue Funktionen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und/oder die Bereitstellung unentgeltlicher Funktionen einzustellen.

3.3 SELLWERK ist berechtigt, die vereinbarten Preise nach Vertragsschluss in dem Umfang zu erhöhen, wie Preissteigerungen Dritter erfolgen, von denen SELLWERK für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht. Die vereinbarten Preise erhöhen sich auch in dem Maß, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer oder zwingender gesetzlicher Abgaben veranlasst ist.

3.4 Änderungen der Online-Terminbuchungsfunktionalität oder deren Preisen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt

wirksam und Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Änderung, so ist SELLWERK berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu beenden. SELLWERK hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden auszuüben.

4. Vertragsgegenstand

4.1 Vertragsgegenstand ist das Produkt Onlinebuchung. Bei Abschluss dieses Produkts erhalten die Kunden eine Online-Terminbuchungsfunktionalität, die sie mittels eines Widgets auf ihrer Website oder über einen Link auf ihren Social Media-Kanälen einbinden können. Des Weiteren wird von SELLWERK ein Buchungsbutton auf dem Verzeichniseintrag des Kunden eingebunden. Über die Terminbuchungsfunktionalität können Kunden Termine und Dienstleistungen für ihre Endverbraucher online einsehbar und unverbindlich buchbar machen. Nutzer dieser Online-Terminbuchungsfunktionalität haben so die Möglichkeit, die von Kunden als verfügbar ausgewiesenen Termine und Dienstleistungen einzusehen und zu buchen.

4.2 Bestandteil des Vertrages sind die Vertragsunterlagen, insbesondere der Bestellschein bzw. die Auftragsbestätigung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Onlinebuchung, die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte sowie die Produktbeschreibung. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung durch SELLWERK in Textform.

4.3 Die Leistungen erbringt SELLWERK während der Vertragslaufzeit jeweils monatlich anteilig.

5. Leistungen

5.1 Die Online-Terminbuchungsfunktionalität kann vom Kunden als sog. SaaS- Dienstleistung (Software as a Service-Dienstleistung) auf seiner Website und/oder seinen Social Media-Kanälen eingebunden werden.

5.2 SELLWERK bietet das Produkt Onlinebuchung in verschiedenen Ausprägungen an. Nähere Informationen zu den einzelnen Ausprägungen und deren Leistungsbestandteilen finden Sie in der zugehörigen Produktbeschreibung.

5.3 SELLWERK stellt dem Kunden die Online-Terminbuchungsfunktionalität als technische Infrastruktur zur eigenverantwortlichen Nutzung zum Zwecke einer möglichen Terminvereinbarung zur Verfügung. SELLWERK selbst hat dabei jedoch keinen Einfluss auf die konkrete Nutzung der Online-Terminbuchungsfunktionalität durch den Kunden bzw. die Nutzer, insbesondere nicht auf die von Kunden als verfügbar ausgewiesenen Termine, die Inhalte der von Kunden gestalteten Leistungsbeschreibung, Preisangaben oder weiteren Informationen oder die Inhalte des Kundenprofils. Der Kunde ist für die Nutzung der Online-Terminbuchungsfunktionalität und alle Inhalte der von ihm unter Nutzung der Online-Terminbuchungsfunktionalität erstellten Leistungsbeschreibung und des Kundenprofils selbst verantwortlich.

5.4 Der Kunde ist für einen etwaigen Vertragsschluss mit dem Nutzer und dessen Inhalt selbst verantwortlich. Vertragspartner eines etwaigen Vertrages über die von Kunden

über die Online-Terminbuchungsfunktionalität angebotenen Leistungen sind ausschließlich der Nutzer und der jeweilige Kunde. SELLWERK hat keinerlei Einfluss auf die Ausgestaltung des rechtlichen Verhältnisses zwischen dem Kunden und dem Nutzer sowie dessen Zustandekommens und ist hierfür nicht verantwortlich.

5.5 SELLWERK hat keinen Einfluss auf die Buchung von Terminen durch die Nutzer. SELLWERK übernimmt insbesondere keine Verantwortung dafür, dass durch die vom Kunden über die Online-Terminbuchungsfunktionalität angebotenen Termine für Leistungen eine Mindestzahl von Buchungen generiert wird oder die von Nutzern gebuchten Termine tatsächlich eingehalten werden. SELLWERK als Anbieter der technischen Infrastruktur zum Zwecke der eigenverantwortlichen Vertragsanbahnung zwischen Nutzern und Kunden trifft keine Verantwortung für etwaige Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen durch den Nutzer möglicherweise entstehen.

5.6 SELLWERK bemüht sich um eine Verfügbarkeit von 95 % im Jahresmittel für den Betrieb und die Nutzung der Online-Terminbuchungsfunktionalität, wobei angekündigte Ausfall- und Wartungszeiten nicht mitzählen sowie alle Umstände, auf die SELLWERK keinen Einfluss haben. Hierzu zählen beispielsweise Ausfallzeiten aufgrund von höherer Gewalt, Viren- oder Hackerangriffen, Ausfallzeiten die auf den Ausfall von Teilen des Internets sowie externer DNS, Routingprobleme außerhalb SELLWERKs Verantwortlichkeit, nicht unterstützter Software, insbesondere Betriebssystemen, Browsern und Endgeräten zurückzuführen sind.

5.7 Der Kunde ist berechtigt, die Online-Terminbuchungsfunktionalität im Rahmen und beschränkt auf die Zwecke der vertragsgemäßen Nutzung während der Vertragslaufzeit zu nutzen. In diesem Umfang räumt SELLWERK dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Online-Terminbuchungsfunktionalität ein.

5.8 Für die Nutzung der Online-Terminbuchungsfunktionalität legt der Kunde durch die Eingabe von E-Mail, Passwort und weiteren Daten, wie Firma, Branche, Land und Namen einen Account an. E-Mail-Adresse und Passwort dienen zugleich als Zugangsdaten des Kunden zur Online-Terminbuchungsfunktionalität. Mit Erstellung des Accounts sichert der Kunde ausdrücklich zu, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. als juristische Person, Gewerbetreibender oder Selbständiger sowie Freiberufler handelt.

6. (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden

6.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der durch SELLWERK geschuldeten Leistungen sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig sein kann. Aus diesem Grund ist der Kunde verpflichtet, SELLWERK bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen, die in seiner Betriebs- und Risikosphäre liegenden, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und darüber hinaus die ihm nach dieser Ziffer 7 auferlegten Pflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.

6.2 Zu diesen Pflichten zählen, insbesondere, jedoch nicht abschließend folgende Pflichten:

6.2.1 Vertragsdaten Der Kunde ist verpflichtet, alle bei Abschluss des Vertrages abgefragten

Vertragsdaten bei Vertragsschluss sowie die bei Registrierung abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Vertragsdaten beinhalten insbesondere Angaben über seine Firma, Rechtsform, Name der vertretungsberechtigten Person, postalische Anschrift, E-Mailadresse, Telefon- und Telefax-Nummern und Kontoverbindung.

Darüber hinaus hat der Kunde SELLWERK über alle Änderungen der Vertragsdaten und aller wesentlicher Umstände, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden, unverzüglich in Textform zu informieren. Dies umfasst insbesondere die Mitteilung über Änderungen der Ansprechpartner, Geschäftsadresse und Bankverbindung.

6.2.2 Rechtliche Belange

Der Kunde hat sämtliche rechtlichen Belange, insbesondere berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- sowie namensrechtliche Fragen, vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären. Gleiches gilt für etwaige erforderliche Pflichtangaben in Bezug auf die Inhalte, wie z.B. für die erforderliche Datenschutzerklärung für Websites und die Impressumspflicht für Websites.

6.2.3 Unzulässige Inhalte

Der Kunde ist dazu verpflichtet durch die Online-Terminbuchungsfunktionalität keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten.

Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Onlinebuchung bzw. gegen die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte verstoßen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Inhalt

– gegen gesetzliche Vorschriften – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG) das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt,

  • rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält,
  • nicht religiös und politisch neutral gehalten ist,
  • pornographisch oder sexuell anstößig ist,
  • gewaltverherrlichenden Charakter aufweist,
  • gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt,
  • Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt und
  • Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer veröffentlicht werden.

SELLWERK obliegt weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten. SELLWERK wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Onlinebuchung bzw. gegen die übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-

Produkte verstoßen, hat SELLWERK das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen.

Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte sei an dieser Stelle besonders hingewiesen.

Zudem behält sich SELLWERK das Recht vor, im Falle eines solchen durch den Kunden zu vertretenden Verstoß, den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag außerordentlich zu kündigen.

6.2.4 Sicherung überlassener Zugangsdaten

Der Kunde verpflichtet sich, die zum Zwecke des Zugangs zur Online-Terminbuchungsfunktionalität erforderlichen Zugangsdaten geheim zu halten, vor der Kenntnisnahme Unbefugter in erforderlichem Umfang zu schützen und nur von ihm autorisierten Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Handlungen, die er oder von ihm autorisierte Mitarbeiter vornehmen. Er wird SELLWERK unverzüglich informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass diese Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für alle Handlungen, die unter seinen Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, dass den Kunden an solchen unautorisierten Handlungen kein Verschulden trifft.

6.2.5 Buchungsbutton

Der Kunde sichert zu, dass er den von SELLWERK zur Verfügung gestellten Code für die Einbindung des Buchungsbutten in die Website des Kunden bzw. für die Integration auf Drittplattformen nur unverändert und nach unseren Vorgaben verwendet.

6.2.6 Rechtsfolgen einer Verletzung von (Mitwirkungs-)Pflichten

Auf die Freistellungsverpflichtung bzw. die Haftung des Kunden im Fall einer Inanspruchnahme SELLWERKs durch Dritte bei Verletzung der (Mitwirkungs-)Pflichten nach Ziff. 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte wird hingewiesen.

Darüber hinaus kommt SELLWERK mit der Erfüllung seiner Leistungspflichten nicht in Verzug, soweit eine verspätete oder unterlassene Erfüllung einer Informations-, Mitwirkungs- oder sonstigen Pflicht des Kunden hierfür (mit-) ursächlich ist. Bei Verzögerungen in der Erbringung einzelner Vertragsleistungen aufgrund unterbliebener oder verspäteter Mitwirkungsleistungen des Kunden bleiben der Vergütungsanspruch SELLWERKs sowie dessen Fälligkeit unberührt.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern der Bestellschein bzw. die Auftragsbestätigung keine Regelung zur Vertragslaufzeit enthält, werden die mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag beginnt grundsätzlich zu dem auf dem Bestellschein angegebenen Zeitpunkt. Sofern der Bestellschein bzw. die Auftragsbestätigung keine konkreten Angaben zum Vertragsbeginn enthält, beginnt der Vertrag und die Umsetzung der vertragsgegenständlichen Leistungen unmittelbar nach Vertragsschluss.

7.2 Sofern in den Auftragsunterlagen nichts abweichendes geregelt ist, können Verträge mit einer Mindestlaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden; andernfalls erfolgt eine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate.

7.3 Im Fall eines Auftrages über Onlinebuchung Business erfolgt nach Ablauf von 2 Monaten automatisch ein Upgrade auf die kostenpflichtige Business-Version, sofern nicht auf dem Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung etwas anderes vermerkt ist. Dem automatischen Upgrade kann der Kunde mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des dritten Laufzeitmonates widersprechen, mit der Konsequenz, dass der Vertrag zwischen SELLWERK und dem Kunden hinsichtlich des Produkts Onlinebuchung Business mit Ablauf des dritten Laufzeitmonats endet.

7.4 Die Kündigung kann per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail ist nur dann verbindlich, wenn sie unter Verwendung derjenigen E-Mail-Adresse versendet wurde, die der Kunde bei Vertragsschluss oder nachträglich als Kontakt-Adresse hinterlegt hat.

7.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragspartnern vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • Sich der Kunde mit der vereinbarten Vergütung oder bei Dauerschuldverhältnissen mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsvergütungen in Verzug befindet,
  • der Kunde gegen eine ihm gem. diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinebuchung bzw. den übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte obliegenden Pflicht verstößt,
  • der Kunde gegen gesetzliche Regelungen verstößt oder
  • gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder ein solches mangels Masse abgelehnt wurde.

7.6 Im Fall einer Kündigung ist SELLWERK berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. SELLWERK muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was SELLWERK infolge der Beendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Ressourcen erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

7.7 Verletzt der Kunde eine ihm nach dem Vertrag bzw. nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Onlinebuchung bzw. nach den übergeordneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlinemarketing-Produkte obliegende Pflicht, insbesondere seine Zahlungspflicht, so ist SELLWERK zur Kündigung der Vertragsbeziehung berechtigt, sofern der Kunde das pflichtwidrige Verhalten trotz Aufforderung dieses einzustellen, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist fortsetzt. In diesem Fall ist SELLWERK berechtigt, die Leistung zurückzubehalten und die gesamte vereinbarte Vergütung bis zum vereinbarten Vertragsende oder – bei Dauerschuldverhältnissen – bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu verlangen.

8. Sonstiges

8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von SELLWERK soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.

8.2 Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Leistungen ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts.

9. Anschrift

SELLWERK GmbH & Co. KG
Pretzfelder Straße 7 – 11
90425 Nürnberg
beratung@sellwerk.de
Telefon 0800 / 44 777 33

Kommanditgesellschaft mit Sitz in Nürnberg Handelsregister: Nürnberg HRA 16002
USt.-ID-Nr: DE278896475

Persönlich haftende Gesellschafterin: SELLWERK Verwaltungs GmbH Handelsregister Nürnberg HRB 17633 Geschäftsführer: Dipl. Kfm. Michael Oschmann, Dipl. Kff. Constanze Oschmann


Stand: August 2020