Über uns
               Steuerkanzlei Meyer
Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung in der Finanzverwaltung  leiste ich Mandanten und Steuerberatern Hilfestellung bei der Durchführungen von Betriebsprüfungen und/oder Steuerstrafverfahren. Besonders versiert bin ich im steuerlichen Verfahrensrecht. Helfen kann ich daher bei Fristversäumnissen aller Art (z. B. Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder Änderung von Steuerbescheiden nach den einschlägigen Änderungsvorschriften) und bei der Durchführung von Einspruchs-, Klage- und Revisionsverfahren (einschließlich Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof). Sollte ein Beamter im steuerlichen Verfahren seine Amtspflicht verletzt haben, kommt ein Schadensersatz gem. § 839 BGB in Betracht. Auch hierfür war ich in der[...]
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Immer für den Steuerbürger da